Ohne geht es nicht: Der Notar
Haben wir von TeamPower Immobilien nach kurzer Zeit einen Käufer für Ihre Immobilie gefunden, so folgt nach den letzten Einigungen und Absprachen der Gang zum Notar. Dieser ist gesetzlich vorgeschrieben; ein Immobilienverkauf ohne Notar ist somit nicht möglich. Aufgrund der hohen finanziellen Summen, die bei einer solchen Kaufentscheidung bewegt werden, ist ein neutraler Vertreter für beide Parteien notwendig, um die Interessen von Käufer und Verkäufer gleicherrmaßen zu wahren und eine Übervorteilung einer Seite auszuschließen. Die Aufgaben eines Notars sind dabei sehr vielseitig und breit gefächert. Die Wahl des Notars obliegt meist dem Käufer der Immobilie, weil dieser die Kosten für jenen (i.d.R. 1% des Kaufpreises) trägt, wie auch für die Grundbucheintragung (i.d.R. 0,5% des Kaufpreises) und Grundschuldbestellung (i.d.R. 0,5% des Kaufpreises).
Aufgaben des Notars
Vorbereitung des Kaufvertrages
Der Notar erstellt oder überprüft den Kaufvertrag, der zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen wird. Dabei stellt er sicher, dass alle notwendigen Informationen enthalten sind, wie z.B. Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Objektbeschreibung und eventuelle Bedingungen.
Aufklärung beider Parteien
Der Notar hat die Pflicht, sowohl den Käufer als auch den Verkäufer über den Inhalt des Vertrags aufzuklären. Er erläutert die rechtlichen Konsequenzen und stellt sicher, dass beide Parteien den Vertrag verstehen und mit den Bedingungen einverstanden sind.
Beurkundung des Kaufvertrages
Ein Immobilienkaufvertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden, um rechtsgültig zu sein. Der Notar liest den Vertrag vor den Parteien vor und nimmt ihre Unterschriften entgegen.
Grundbuchprüfung und -eintragung
Der Notar überprüft das Grundbuch auf Lasten, wie Hypotheken oder Grundschulden, und beantragt bei Bedarf deren Löschung. Nach der Vertragsunterzeichnung veranlasst der Notar die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
Abwicklung des Kaufpreises
Der Notar kann als Treuhänder fungieren, indem er sicherstellt, dass der Kaufpreis auf ein Notaranderkonto eingezahlt wird. Erst nach der ordnungsgemäßen Eintragung des Käufers im Grundbuch wird der Kaufpreis an den Verkäufer ausgezahlt.
Absicherung der Parteien
Der Notar kümmert sich um die rechtliche Absicherung, z.B. durch die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Diese verhindert, dass die Immobilie während der Kaufabwicklung anderweitig verkauft wird.
Meldung an das Finanzamt
Der Notar informiert das Finanzamt über den Immobilienverkauf und übermittelt die relevanten Daten zur Grunderwerbsteuer.
Betreuung und Beratung
Der Notar steht den Parteien während des gesamten Prozesses für Fragen zur Verfügung und bietet Beratung zu rechtlichen und steuerlichen Aspekten des Verkaufs.
Aufgrund unseres täglichen Umgangs mit verschiedenen Notaren, sprechen wir Ihnen für Ihren Immobilienverkauf sehr gerne Empfehlungen unserer Kunden aus, welches Notariat für Ihre individuelle Situation am passendsten erscheint. Häufig hatte man als angehender Immobilienverkäufer bisher keine Berührungspunkte mit einem solchen Kontakt, daher freuen wir uns, auch hier unterstützend an Ihrer Seite stehen zu können.
Unser Versprechen
Als Ihr Immobilienmakler stehen wir Ihnen mit individueller Beratung zur Seite und unterstützen Sie dabei, eine zufriedenstellende Gesamtsituation für Sie zu schaffen. Wir bieten Ihnen eine marktgerechte Bewertung Ihrer Immobilie, um sicherzustellen, dass Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Durch professionelle Vermarktung und Abwicklung des Verkaufs erleichtern wir Ihnen den gesamten Prozess. Gemeinsam mit erfahrenen Rechtsanwälten und Notaren sorgen wir dafür, dass alle rechtlichen Aspekte ordnungsgemäß berücksichtigt werden.